Ferienfreizeit 2020

 

Die diesjährige Ferienfreizeit kann leider aufgrund der CORONA-Pandemie nicht stattfinden.

Sämtliche an uns gezahlte Teilnahmegebühren, Fahrtenbeiträge oder Taschengeld werden bis Ende Mai an die in der Anmeldung angegebene IBAN zurückerstattet.

Es geht weiter...

 

Die Ferienfreizeit Schwangau 2020 ist nun die vierte Freizeit vom Verein "Ferienfreizeit Schwangau e. V." der zum größten Teil aus ehemaligen Mitarbeitenden (Aufbau, Abbau, Küche, Verwaltung und Betreuern) der "Arbeitsgemeinschaft Jugendsommerlager des Kreissportbundes Northeim/Einbeck und der Stadt Moringen" besteht.

 

SCHWANGAU ist immer eine Reise wert!!!

Und genau deshalb möchten wir Kindern von 8-14 Jahren vorwiegend aus den Landkreisen Northeim und Oldenburg in Niedersachsen dieses Fleckchen Erde im Süden Bayerns näher bringen.


Warum Schwangau?

Dazu sei kurz gesagt, dass es seit vielen Jahrzehnten eine Freizeit in Schwangau gegeben hat, die aus unterschiedlichen Gründen im Jahr 2016 nicht mehr weiter geführt wurde. Wir, als ein Team aus Betreuern, Helfern und Interessierten der vergangenen Jahre, wollen eine Freizeit in dieser sagenhaften Landschaft unbedingt wieder aufleben lassen bzw. fortführen.

 

Warum eine Altersvorgabe?

An der Ferienfreizeit sollen Kinder im Alter von 8-14 Jahren – möglichst aus allen sozialen Schichten – teilnehmen. Die Preisgestaltung für die Gesamtkosten pro Kind (max. 300 Euro) soll es bestenfalls allen Erziehungsberechtigten möglich machen, ihr Kind (oder auch mehrere) für zwei Wochen beruhigt in die Ferien zu schicken (Hinweis auf individuelle Zuschussmöglichkeiten durch das Jugendamt).

Die o. g. Altersbeschränkung haben wir aus unterschiedlichen Gründen bewusst gewählt. Zum einen gibt es sowohl im Landkreis Northeim als auch im Landkreis Oldenburg nur wenige Freizeitangebote für unter 12-jährige, die über die Dauer einer Woche hinausgehen. Und zum anderen bieten die örtlichen Rahmenbedingungen in Schwangau mit den vielfältigen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten gerade den jüngeren Teilnehmern den Raum, um ihren Spieltrieb und der natürlichen Neugierde gerecht zu werden. Für die jungen Heranwachsenden ändern sich spätestens ab 14 Jahren die Interessen und sie orientieren sich anderweitig bzw. setzen neue Schwerpunkte. Zudem gibt es für diese Altersstufe in beiden Landkreisen ein zahlreiches und attraktives Freizeitangebot – oft auch im europäischen Ausland – und wird somit den Interessen der Jugendlichen aus unserer Sicht besser gerecht.

 

Was ist das Ziel?

Wir sind davon überzeugt, den Kindern der benannten Altersgruppen eine Erlebnis- und abwechslungsreiche sowie interessante und tolle Freizeit zu bieten, an die sie sich später sicher gerne zurück erinnern werden!! Wir sprechen da alle aus Erfahrung!!

 

Hier greifen uns die Landkreise unter die Arme.

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es spezielle Zuschussanträge.

Diese haben wir hier unten zum Download aufgeführt.

Gern sind wir beim Ausfüllen auf einer Informationsveranstaltung oder während unserer Bürozeiten per Telefon und E-Mail behilflich.

Download
Landkreis Northeim
Antrag Teilnehmerzuschuss Erziehungsbere
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Download
Landkreis Oldenburg
51_einzelantrag_zuschuesse.pdf
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